Download Hausordnung

Vorbemerkung

Wir alle sind gemeinsam für die Schulanlage und ihre Ausstattung verantwortlich und dafür, dass in der Schule zielstrebig und mit Zufriedenheit gearbeitet werden kann.
Wir pflegen einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander und wir grüßen einander. Jeder ist verpflichtet, die Gebäude und Einrichtungen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Aus diesem Grund haben Lehrer, Schüler- und Elternvertreter folgende Regelung einer Hausordnung aufgestellt.

 

I. Aufenthalt im Schulgebäude

  1. Mit dem ersten Läuten um 7.35 Uhr und immer zum Vorklingeln sind die Schüler und Lehrer in den Unterrichtsräumen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
  2. Morgens wird die Aufsicht durch die Aufsichtslehrer abgesichert. Die Klassen 5 – 8 verbleiben nach Verlassen des Busses auf dem Schulgelände. Das Verlassen des Schulgeländes erfolgt für alle Schüler auf eigene Gefahr. Bei Vorkommnissen muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Versichert sind Schüler nur auf dem Schulgelände.
  3. Schüler mit Freistunden dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
  4. Ein Aufenthalt in den Schulgebäuden ist nach Unterrichtsschluss nur in Ausnahmen gestattet. Unbefugten ist das Betreten der Schule verboten.
  5. Kopfbedeckungen werden in den Schulgebäuden nicht getragen. Sie werden zusammen mit der Oberbekleidung im Schließfach aufbewahrt. Für gestohlenes Geld und Wertgegenstände wird von der Schule keine Haftung übernommen.
  6. Im Schulgebäude wird nicht gerannt und getobt. Wir nehmen alle Rücksicht aufeinander.
  7. Wer Beschädigungen am Haus, der Einrichtung oder den Anlagen entdeckt, informiert sofort den Klassen- oder Fachlehrer. Wer mutwillig etwas beschädigt, muss mit Schadensersatzansprüchen der Gemeinde Mockrehna rechnen.
  8. Wer einem anderen vorsätzlich körperlichen Schmerz zufügt, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.

 

II. Klassen – und Fachräume

  1. Jede Klasse sorgt mit ihrem Fachlehrer dafür, dass
    • die Räume ordentlich und sauber gehalten werden
    • bei starken Verschmutzungen und nach der letzten Stunde gekehrt wird
    • die Fenster nach der Stunde geschlossen werden
    • das Licht zu löschen ist
    • nach der letzten Stunde die Stühle auf die Tische zu stellen sind.
  2. Die Fenster werden nur vom Lehrer ganz geöffnet!
  3. Die Unterrichtsräume sind mit teuren und teilweise auch gefährlichen Gegenständen und Maschinen ausgestattet. Aus Gründen des Unfallschutzes sowie zum Schutz vor Beschädigungen dürfen Schüler sich nur in Anwesenheit eines Lehrers in den Räumen aufhalten. Das gilt auch für den Sportbereich. In den Vorbereitungsräumen haben nur Fachhelfer Zutritt. Die Unterrichtsräume werden vom Lehrer aufgeschlossen und nach Unterrichtsschluss wieder abgeschlossen.
  4. In den Fachkabinetten (Ch, Bio, Ph, Info, E09-E11) darf nicht gegessen und getrunken werden.

 

III. Unterrichts- und Pausenregelung

  1. Zu Beginn einer jeden Stunde stehen die Klassen 5 – 7 auf. Ab Klasse 8 entscheidet der Fachlehrer, ob aufgestanden wird oder die Klasse sitzen bleibt.
  2. Pünktliches Erscheinen eines jeden Schülers und Lehrers ist Pflicht.
  3. Die Klingel zeigt den Beginn und das Ende der Stunde an. In Ausnahmefällen kann der Lehrer eine Änderung vornehmen. Das Vorklingeln zur nächsten Stunde erfolgt 3 Minuten vor jeder neuen Stunde. Alle Schüler und Lehrer sollten dann im Unterrichtsraum sein und die Plätze einnehmen und sich auf die Stunde vorbereiten.
  4. In den kleinen Pausen ist das Schulgebäude nur zum Raumwechsel zu verlassen.
  5. In den großen Pausen werden die Räume zügig verlassen und die Pausenbereiche aufgesucht.
    Die Lehrkraft verlässt als letzte Person den Raum.
    Tafeldienst und andere Arbeiten werden ohne Aufsicht nicht durchgeführt.
  6. Auch die Schüleraufsicht ist weisungsberechtigt und meldepflichtig bei Vorkommnissen.
  7. Abfälle aller Art gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Trennt den Müll!
  8. Denkt an die Hofsäuberung!

 

IV. Verhaltensregelungen

Es gilt das Gebot größtmöglicher Rücksichtnahme aufeinander, um Verletzungen und Unfälle weitestgehend auszuschließen.

  1. Fahrräder und Mopeds gehören nicht in den Pausenhof, sondern auf den zugewiesenen Abstellplatz.
  2. Auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände darf aus Gründen des Unfallschutzes nicht mit Schnee- und Eisbällen, Zapfen und anderen Gegenständen geworfen werden.
  3. Handys sowie andere elektronische Geräte sind während des gesamten Unterrichtstages nicht zu nutzen. Das gilt auch während aller Pausen. Sie sind mit Betreten des Schulgebäudes sicher in der Schultasche oder im Schließfach wegzupacken. Bei Verstößen ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
  4. Gegenstände, die den Unterricht stören oder die Mitschüler gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  5. Kaugummi ist in der Schule verboten.
  6. Das Tragen von Kleidung u.a. Dingen mit Zeichen politischen und religiösen Hinter-grundes ist an der Schule untersagt. Radikale Äußerungen und Schmierereien sind laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen verboten und werden an die zuständigen Behörden weitergemeldet.
  7. An und vor unserer Schule gilt für alle Schüler ein generelles Verbot für Tabakwaren aller Art, E-Zigaretten, Shishas sowie alkoholischer und koffeinhaltiger Getränke aller Art. 
    Drogen und Waffen aller Art sind verboten. Bei Verstößen muss mit strengen Maßnahmen gerechnet werden.
  8. Der Hausmeister ist in seinem Aufgabenbereich berechtigt, den Schülern Anweisungen zu erteilen.  Die Schüler haben diese zu befolgen.

V. Abwesenheit vom Unterricht

Grundsätzlich gelten die Regelungen der Schulbesuchsverordnung.

Im Einzelnen soll folgendes beachtet werden:

  1. Wer krank ist, teilt dies der Schule bis 8.00 Uhr des jeweiligen Tages mit. Spätestens am dritten Wochentag der Abwesenheit muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  2. Wer für längere Zeit vom Sportunterricht befreit sein soll, muss hierzu eine ärztliche Bescheinigung vorlegen; spätestens nach 4 Wochen ist ein Attest vom Amtsarzt notwendig.
  3. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Sie müssen rechtzeitig schriftlich beantragt und begründet in der Schule eingereicht werden.
  4. Wir sind gegen Schulbummelei! Die Fehlstunden werden von den Schülern außerhalb der regulären Unterrichtszeit in den Nacharbeitsstunden nachgeholt.
  5. Werden ganze Tage unentschuldigt gefehlt, erfolgt ab dem 3. Tag eine Meldung an das zuständige Ordnungsamt des Landkreises.

 

VI. Ordnungsmaßnahmen laut § 39, Schulgesetz Sachsen vom 03.08.2004

  1. Schriftlicher Verweis durch den Klassenleiter oder Schulleiter
  2. Versetzung in eine andere Klasse gleicher Jahrgangsstufe
  3. Androhung des Ausschlusses aus der Schule
  4. Ausschluss vom Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen bis zu 4 Wochen
  5. Ausschluss aus der Schule

 

Maßnahmen, die zwischen den rechtsgültigen Ordnungsmaßnahmen liegen, sind jederzeit möglich.

Ein Verweis kann selbstverständlich wieder gelöscht werden:

  • ein Klassenleiterverweis nach 3 Monaten,
  • ein Schulleiterverweis nach 6 Monaten, wenn in diesem Zeitraum keine weiteren

Verstöße gleicher Art begangen wurden.

Die Hausordnung wurde durch die Schulkonferenz am 11.06.18 bestätigt und tritt ab 13.08.2018 in Kraft.

 

Krieglsteiner
Schulleiterin